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eBooks unterliegen Buchpreisbindungsgesetz, sind steuerrechtlich aber keine Bücher – #!?!

ebooks erstellenAnfang Februar wurde das Buchpreisbindungsgesetz geändert, so dass eBooks auf eine Ebene mit dem gedruckten Buch gestellt werden. Allerdings gilt dies nicht für die steuerliche Regelung. Das gedruckte Buch fällt auf einen vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 7%.

Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass elektronische Bücher nicht darunter fallen. (Urteil vom 03.12.15, Aktenzeichen: V R 43/13) Dies bedeutet, dass noch volle 19% Mehrwertsteuer auf ebooks fällig sind.

Ganz klar – unfair. Allerdings gestaltet sich die steuerliche Anpassung schwerer, denn dazu müsste das europäische Mehrwertsteuerrecht geändert werden.

Buchpreisbindungsgesetz übersieht klare Regelung für Self Publisher

Die Bundesregierung hat am 3. Februar ein neues Buchpreisbindungsgesetz beschlossen. Man wollte eine Regelung auch für elektronische Bücher (ebooks) anstreben. Leider ging das irgendwie schief.

ebooks erstellenEs heißt zwar, dass das Buchpreisbindungsgesetz nun auch für elektronische Bücher gelten soll. Allerdings mit dem Passus, dass es nur für eBooks gilt, die „als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG)

Unklar ist, ob die Buchpreisbindung nur für von Verlagen produzierte und vom Buchhandel vertriebene ebooks gilt.

Und dies ist entscheidend. Denn sollte es auch für Self Publisher gelten, dann müsste der Preis für das eBook bei jedem Anbieter gleich sein und Gratis- bzw. Rabattaktionen wären nicht mehr erlaubt. Dies könnte ein Nährboden für Abmahnanwälte werden …

(Quelle: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=56b32b7aaf444&akt=news_recht&view=&si=56c3f0f99fb43&lang=1)

[Weiterer Bericht zum Thema Buchpreisbindungsgesetz]