Corona-Krise: Staatliche Soforthilfe wichtige Unterstützung für Buchbranche

Das Bundeskabinett hat heute umfangreiche Sofortmaßnahmen beschlossen, um Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Maßnahmen.
 
„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung so schnell Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise auf den Weg gebracht hat. Die umfassenden Schließungen von Buchhandlungen führen bei den größtenteils Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch den wenigen größeren Unternehmen der Branche zu massiven wirtschaftlichen Einbußen. Die heute verabschiedeten Soforthilfen in Form von unbürokratisch zu beantragenden Zuschüssen sind gerade für kleine Buchhandlungen und Verlage wichtig und können existenzentscheidend sein. Wir danken allen beteiligten politischen Verantwortlichen und besonders Kulturstaatsministerin Monika Grütters für ihren Einsatz für die Kultur- und Buchbranche“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. 
 
Bis vorrausichtlich Mitte April bleiben, außer in Berlin und Sachsen-Anhalt, alle Buchhandlungen in Deutschland geschlossen. Der Börsenverein rechnet aufgrund der umfangreichen Ladenschließungen in der gesamten Branche mit einem Umsatzausfall von insgesamt einer halben Milliarde Euro pro Monat. Zwar verkaufen fast alle Buchhandlungen auch Bücher über ihren Webshop und bauen Lieferservices vor Ort zum Beispiel per Fahrradkurier aus, dies wird allerdings nicht die Umsatzausfälle im stationären Geschäft ausgleichen können. Der Börsenverein fordert die Politik daher weiterhin auf, gesundheitspolitisch vertretbare Ausnahmeregelungen für Buchhandlungen zu prüfen, zum Beispiel einen Abholservice bestellter Bücher an der Buchhandlung.
 
Das Soforthilfe-Paket der Bundesregierung sieht Betriebsmittelzuschüsse für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten vor, die durch die Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Die Mittel sollen von den einzelnen Ländern und Kommunen bereitgestellt werden, die genauen Modalitäten werden derzeit noch geregelt. Außerdem soll gewerblichen und privaten Mieter*innen, die aufgrund der Coronakrise ihre Miete nicht mehr bezahlen können, durch Vermieter*innen nicht gekündigt werden dürfen. Die KfW hat darüber hinaus ein Sonder-Kreditprogramm aufgelegt, das auch mittlere und große Unternehmen der Buchbranche nutzen können. Bundestag und Bundesrat werden die Maßnahmen in dieser Woche gesetzlich auf den Weg bringen. 
 
Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Soforthilfe
 
Eine Übersicht über Buchhandlungen in Deutschland mit Kontaktangaben und Link zum Onlineshop ist abrufbar unter www.buchhandlung-finden.de.
 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Börsenverein des Deutschen Buchhandels

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