Das
Bundeskabinett hat heute umfangreiche Sofortmaßnahmen beschlossen, um
Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die durch die Coronakrise
in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels begrüßt die Maßnahmen.
„Wir freuen uns,
dass die Bundesregierung so schnell Unterstützung für Unternehmen in der
Corona-Krise auf den Weg gebracht hat. Die umfassenden Schließungen von
Buchhandlungen führen bei den größtenteils Klein- und
Kleinstunternehmen, aber auch den wenigen größeren Unternehmen der
Branche zu massiven wirtschaftlichen Einbußen. Die heute verabschiedeten
Soforthilfen in Form von unbürokratisch zu beantragenden Zuschüssen
sind gerade für kleine Buchhandlungen und Verlage wichtig und können
existenzentscheidend sein. Wir danken allen beteiligten politischen
Verantwortlichen und besonders Kulturstaatsministerin Monika Grütters
für ihren Einsatz für die Kultur- und Buchbranche“, sagt Alexander
Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Bis
vorrausichtlich Mitte April bleiben, außer in Berlin und Sachsen-Anhalt,
alle Buchhandlungen in Deutschland geschlossen. Der Börsenverein
rechnet aufgrund der umfangreichen Ladenschließungen in der gesamten
Branche mit einem Umsatzausfall von insgesamt einer halben Milliarde
Euro pro Monat. Zwar verkaufen fast alle Buchhandlungen auch Bücher über
ihren Webshop und bauen Lieferservices vor Ort zum Beispiel per
Fahrradkurier aus, dies wird allerdings nicht die Umsatzausfälle im
stationären Geschäft ausgleichen können. Der Börsenverein fordert die
Politik daher weiterhin auf, gesundheitspolitisch vertretbare
Ausnahmeregelungen für Buchhandlungen zu prüfen, zum Beispiel einen
Abholservice bestellter Bücher an der Buchhandlung.
Das
Soforthilfe-Paket der Bundesregierung sieht Betriebsmittelzuschüsse für
Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten vor,
die durch die Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
Die Mittel sollen von den einzelnen Ländern und Kommunen bereitgestellt
werden, die genauen Modalitäten werden derzeit noch geregelt. Außerdem
soll gewerblichen und privaten Mieter*innen, die aufgrund der
Coronakrise ihre Miete nicht mehr bezahlen können, durch Vermieter*innen
nicht gekündigt werden dürfen. Die KfW hat darüber hinaus ein
Sonder-Kreditprogramm aufgelegt, das auch mittlere und große Unternehmen
der Buchbranche nutzen können. Bundestag und Bundesrat werden die
Maßnahmen in dieser Woche gesetzlich auf den Weg bringen.
Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Soforthilfe
Eine Übersicht über Buchhandlungen in Deutschland mit Kontaktangaben und Link zum Onlineshop ist abrufbar unter www.buchhandlung-finden.de.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 13 06 292
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