Schlagwort-Archive: Urheberrecht

E-Books dĂŒrfen nicht weiterverkauft werden: EuropĂ€ischer Gerichtshof stĂ€rkt faires Urheberrecht | #debk

Wer digitale Medien im Internet erwirbt, darf sie nicht weiterverkaufen – das hat heute der EuropĂ€ische Gerichtshof entschieden. Die obersten europĂ€ischen Richter fĂ€llten ihr Urteil im Fall der niederlĂ€ndischen Plattform „Tom Kabinet“, die sich auf den Weiterverkauf von E-Books spezialisiert hat (Az. C-263/18). Der niederlĂ€ndische Verlegerverband hatte gegen diese Praxis geklagt. In Deutschland hatten in den vergangenen Jahren mehrere Gerichte den „Gebrauchthandel“ mit digitalen BĂŒchern ebenfalls fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt.

„Die deutliche Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht. Kreativschaffende sind darauf angewiesen, fĂŒr ihre Arbeit angemessen vergĂŒtet zu werden. Das Urteil ist somit ein wichtiges Zeichen fĂŒr alle Rechteinhaber und Anbieter digitaler Medien und die gesamte Buch- und Kreativbranche. Es ermöglicht Verlagen und HĂ€ndlern, weiter an innovativen GeschĂ€ftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren. Anders als physische Medien können digitale Inhalte praktisch unendlich vervielfĂ€ltigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der PrimĂ€rmarkt etwa fĂŒr E-Books und HörbĂŒcher wĂŒrde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ fĂŒr sie gĂ€be“, sagt Alexander Skipis, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

In Deutschland hatten zwischen 2011 und 2015 drei Gerichte ĂŒbereinstimmend den Weiterverkauf von E-Books als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft. In allen drei FĂ€llen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Online-BuchhĂ€ndler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (2011), das OLG Hamm (2014) und das Hanseatische OLG (2015) wiesen die Klagen jeweils ab. Der Börsenverein hatte die drei deutschen Verfahren auf Seiten der Online-HĂ€ndler begleitet.


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Urheberrechtsreform: „Wichtiger Schritt fĂŒr Verlage und die gesamte Kreativbranche“ | #Urheberrecht

Verlage in Deutschland begrĂŒĂŸen die Einigung des EuropĂ€ischen Parlaments bei der EU-Richtlinie ĂŒber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt / Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung in Deutschland rĂŒckt ein StĂŒck nĂ€her / ZĂŒgige Fortsetzung der Verhandlungen im Trilog nun entscheidend

Das EuropĂ€ische Parlament hat heute sein Mandat fĂŒr die weiteren Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform erteilt. Die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels organisierten Verlage begrĂŒĂŸen diese Entscheidung:

„Mit seinem Ja ebnet das EuropĂ€ische Parlament den Weg fĂŒr ein zukunftsfĂ€higes Urheberrecht in Europa. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt fĂŒr Urheber, ihre Verlage und die gesamte Kreativbranche. FĂŒr Buchverlage rĂŒckt nun eine Beteiligung an den AusschĂŒttungen der Verwertungsgesellschaften wieder nĂ€her. Durch die ĂŒber Jahre ausbleibenden Einnahmen sind gerade viele kleine Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefĂ€hrdet. Auch bei der geplanten Schrankenregelung im Bildungsbereich ist ein akzeptabler Kompromiss erzielt worden. Entscheidend ist deshalb jetzt, dass die nĂ€chste Etappe im Gesetzgebungsprozess, der Trilog, konstruktiv und zĂŒgig vorangeht, damit die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, sagt Peter Kraus vom Cleff, KaufmĂ€nnischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Rowohlt Verlags, Vorstandsmitglied des Verleger-Ausschusses im Börsenverein und Vize-PrĂ€sident des EuropĂ€ischen Verlegerverbandes FEP.

Vor dem Parlament hatte bereits im Mai 2018 der Rat als Co-Gesetzgeber seine unter den Mitgliedstaaten abgestimmte Linie zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in das Verfahren gegeben (Ratsdokument 9134/18). Im nÀchsten Schritt folgen nun die Verhandlungen zwischen den Institutionen (Parlament, Rat, Kommission), der so genannten Trilog.

Bei der Frage der Verlegerbeteiligung geht es darum, ob Verlage eine VergĂŒtung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (2015) und in der Folge der Bundesgerichtshof (2016) hatten den Verlagen ihre AnsprĂŒche jedoch aberkannt.


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Ein Festtag fĂŒr das Lesen: UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April

Lesungen, VerlagsfĂŒhrungen und Buchverschenk-Aktionen zum Welttag des Buches / Buchhandlungen, Verlage, Bibliotheken und Schulen in ganz Deutschland beteiligen sich
Freude am Lesen verbreiten, Geschichten teilen: Am 23. April begehen Lesebegeisterte in ĂŒber 100 LĂ€ndern den UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts. Buchhandlungen, Verlage, Bibliotheken und Schulen laden zum Mitfeiern ein und veranstalten deutschlandweit zahlreiche Aktionen und Lesungen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Stiftung Lesen koordinieren den Welttag in Deutschland. Informationen zu den Veranstaltungen sind auf der Seite www.welttag-des-buches.de abrufbar.
„BĂŒcher sind ein Tor zur Welt. Sie ermöglichen den Dialog zwischen unterschiedlichen Generationen und Kulturen. Das Lesen oder Hören eines Buches hilft uns, andere Menschen ĂŒber kulturelle und geographische Grenzen hinweg zu verstehen. In einer Zeit zunehmender Verunsicherung und sich vertiefender Grenzziehungen ist diese FĂ€higkeit wichtiger denn je. Sie ist zentral fĂŒr die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung“, sagt Dr. Roland Bernecker, GeneralsekretĂ€r der Deutschen UNESCO-Kommission.
„BĂŒcher haben FĂ€higkeiten, die heute mehr denn je gefragt sind: Sie vermitteln Bildung und Wissen, fördern VerstĂ€ndnis und KritikfĂ€higkeit und ermöglichen es, Themen aus vielfĂ€ltigen Perspektiven zu sehen. Gleichzeitig entfĂŒhren sie in fremde Welten und bieten einen Ruhepol in unserer Multitasking-Gesellschaft, nach dem sich viele Menschen sehnen. Umso wichtiger ist der Welttag des Buches, der seit mehr als 20 Jahren die Bedeutung und das Potenzial von BĂŒchern und vom Lesen in den Blick rĂŒckt“, sagt Heinrich RiethmĂŒller, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
„Lesen eröffnet Bildungs- und Lebensperspektiven. Daher verschenken wir gemeinsam mit unseren Partnern am 23. April mehr als eine Million BĂŒcher an Kinder der vierten und fĂŒnften Klassen. Mit dieser und anderen guten Geschichten begeistern wir jedes Jahr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler fĂŒrs Lesen – oft zum ersten Mal in ihrem Leben“, so Dr. Jörg F. Maas, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der Stiftung Lesen.
Bundesweite Aktionen zum Welttag des Buches
Über eine Million Kinder bekommen zum Welttag den Abenteuerroman „Lenny, Melina und die Sache mit dem Skateboard“ von Sabine Zett, mit Illustrationen von Timo Grubing, geschenkt. Im Rahmen der Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ können sich SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Klassenstufen 4 und 5 sowie von Integrations-, Förder- und Willkommensklassen ihr persönliches Exemplar gegen Vorlage eines Gutscheins in einer der 3.500 teilnehmenden Buchhandlungen abholen. „Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF und steht unter der Schirmherrschaft der Kultusminister der LĂ€nder.
Auch zahlreiche Zusteller der Deutschen Post ĂŒberreichen Menschen in ganz Deutschland kostenlos BĂŒcher. Mit dem Geschenk erhalten die EmpfĂ€nger den Aufruf, sich ebenfalls am Welttag des Buches zu beteiligen.
Verlagsluft schnuppern und mehr ĂŒber das BĂŒchermachen erfahren: Zum zweiten Mal öffnen Verlage vom 20. bis 23. April in ganz Deutschland ihre TĂŒren und bieten Lesungen, WerkstattgesprĂ€che, FĂŒhrungen und Veranstaltungen zum Mitmachen an. Die LandesverbĂ€nde des Börsenvereins koordinieren die Aktion. Alle Veranstaltungen sind abrufbar unter www.verlagebesuchen.de.
Im Rahmen der „Lese-Reise“ nehmen Kinder- und Jugendbuchautoren bei rund 100 Lesungen in Buchhandlungen ihre Zuhörer mit in ferne Welten. Die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e.V. (avj) und der Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins organisieren die deutschlandweite Aktion zum elften Mal.
Die UNESCO-Generalkonferenz hat 1995 den 23. April zum „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ ausgerufen. Das Datum geht auf eine Tradition in Katalonien zurĂŒck: Zum Namenstag des Schutzheiligen St. Georg werden dort Rosen und BĂŒcher verschenkt. Der 23. April ist zudem der Todestag von William Shakespeare und Miguel de Cervantes.
Weitere Informationen lassen sich auf www.welttag-des-buches.de finden.
Bonn / Frankfurt am Main / Mainz, 12. April 2018
Kontakt fĂŒr die Medien:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Thomas Koch
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 069 1306-293
t.koch@boev.de
Stiftung Lesen
Franziska Hedrich
PR-Managerin
Telefon 06131 28890-28
franziska.hedrich@stiftunglesen.de
Deutsche UNESCO-Kommission
Katja Römer
Pressesprecherin
Telefon 0228-60497-42
roemer@unesco.de

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Neues Urheberrecht tritt in Kraft: „Verlage gehen leer aus – Bundesregierung muss handeln“

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz tritt am 1. MĂ€rz in Kraft / Entgegen Zusage der Bundesregierung keine VergĂŒtung fĂŒr Verlage – rechtliche Grundlage fĂŒr Verlegerbeteiligung fehlt weiterhin / Börsenverein: Zustand ist verfassungswidrig

Der Gesetzgeber hat fĂŒr Verlage eine „angemessene VergĂŒtung“ vorgesehen – nun erhalten sie gar nichts, wenn ab Donnerstag Teile ihrer BĂŒcher und Lehrwerke ohne RĂŒcksprache und Lizenzierung fĂŒr Unterrichts- und Forschungszwecke vervielfĂ€ltigt und öffentlich zugĂ€nglich gemacht werden dĂŒrfen. Am 1. MĂ€rz 2018 tritt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) in Kraft, das das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft deutlich einschrĂ€nkt. Eine – wenn auch unzulĂ€ngliche – pauschale VergĂŒtung von Urhebern und Verlagen fĂŒr die erlaubnisfreie Nutzung ihrer Werke sollte laut Gesetz ĂŒber die Verwertungsgesellschaften erfolgen. Nur: Die dafĂŒr notwendige Rechtsgrundlage fehlt hinsichtlich der Verlage nach wie vor. Die VG Wort darf nicht an Verlage ausschĂŒtten.

Alexander Skipis, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Wenn am Donnerstag das neue Wissenschafts-Urheberrecht in Kraft tritt, gehen Verlage leer aus. Ihre Eigentumsrechte werden beschnitten, ohne dass sie eine EntschĂ€digung dafĂŒr erhalten. Das verstĂ¶ĂŸt gegen Artikel 14 des Grundgesetzes. Verlage sorgen dafĂŒr, dass Studierenden hochwertige Lehrwerke und Fachliteratur zur VerfĂŒgung stehen. Diese Leistung kann jetzt nicht einmal mehr pauschal vergĂŒtet werden. Das ist inakzeptabel. Wann die gesetzliche Grundlage fĂŒr die Verlegerbeteiligung auf EU-Ebene zustande kommt, ist weiterhin ĂŒberhaupt nicht absehbar. Das EU-Gesetzespaket, in dem die entsprechende Regelung enthalten ist, verzögert sich weiter. Wir appellieren an die kommende Bundesregierung, ihren in den Koalitionsvertrag aufgenommenen Vorsatz zu verwirklichen und hier umgehend tĂ€tig zu werden.“

Seit Urteilen des EuropĂ€ischen Gerichtshofs 2015 und des Bundesgerichtshofs 2016 fehlt die Rechtsgrundlage dafĂŒr, dass Verlage wie frĂŒher an den AusschĂŒttungen der Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden. Seitdem bekommen ausschließlich Autoren die Einnahmen aus gesetzlich erlaubten Nutzungen – es sei denn, ein Urheber stimmt nach Veröffentlichung eines Werks in einem administrativ aufwĂ€ndigen Verfahren der AusschĂŒttung eines Verlagsanteils ausdrĂŒcklich zu. Eine Klarstellung, dass auch Verlage per se an Erlösen aus gesetzlichen VergĂŒtungsansprĂŒchen beteiligt werden können, ist im Rahmen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geplant. Ob diese noch in dieser Legislaturperiode des EuropĂ€ischen Parlaments verabschiedet wird, ist unklar. Ein neueres Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs wĂŒrde es dem deutschen Gesetzgeber allerdings auch erlauben, die Verlegerbeteiligung an den AusschĂŒttungen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland ohne EU-Gesetz wieder einzufĂŒhren.

Die Folgen des neuen Urheberrechts-Gesetzes sind, auch mit einer pauschalen VergĂŒtung, insbesondere fĂŒr kleine und mittelgroße Verlage dramatisch. Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten bis zur Hochschule – mĂŒssen erhebliche Anteile von Lehrwerken und sonstigen Medien kĂŒnftig nicht mehr lizenzieren, sondern können sich das, was sie fĂŒr Unterrichts- oder Forschungszwecke brauchen, unter einer gesetzlichen Erlaubnis portionsweise zusammenstellen. Das LizenzgeschĂ€ft vieler Verlage wird dadurch auf Dauer unrentabel. Alexander Skipis: „Damit verschwindet der Anreiz fĂŒr rund 600 unabhĂ€ngige deutsche Bildungs- und Wissenschaftsverlage, in hochwertige Lehr- und Forschungsliteratur zu investieren und diese auf den Markt zu bringen. Im Koalitionsvertrag hat die kĂŒnftige Bundesregierung ihren Willen bekundet, einen Dialog zum Aufbau einer zentralen Online-Lizenzierungsplattform als mögliche Alternative zu der jetzt in Kraft tretenden Regelung in Gang zu setzen. Das ist dringend notwendig. Nur so kann ein wissenschaftlicher Publikationsmarkt innovativ weiterentwickelt werden, der fĂŒr Bildung und Wissenschaft Vielfalt, QualitĂ€t und UnabhĂ€ngigkeit garantiert.“


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Börsenverein zur Entscheidung beim Urheberrechtsgesetz: „Schwerer RĂŒckschlag fĂŒr Bildung und Wissenschaft in Deutschland“

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertet die heutige Entscheidung des Ausschusses fĂŒr Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz als großen Fehler mit erheblichen Konsequenzen fĂŒr Bildung und Wissenschaft in Deutschland.

„Heute ist ein schwarzer Tag fĂŒr Bildung und Wissenschaft in Deutschland. Die Entscheidung des federfĂŒhrenden Bundestags-Ausschusses ist ein Armutszeugnis fĂŒr die deutsche Bildungspolitik. Ein Gesetz ohne wesentliche Änderungen durchzuwinken, das offensichtlich verfassungswidrig ist und weltweit vorbildliche Publikationsstrukturen, die Garant fĂŒr QualitĂ€t und Vielfalt sind, massiv bedroht, ist höchst fahrlĂ€ssig und unverantwortlich. Der Gesetzgeber hat mit dieser einseitigen Entscheidung gezeigt, dass er auf die Interessen der Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Werke und ihrer Verlage keine RĂŒcksicht nimmt. Dieser kurzsichtige Schritt ist ein schwerer RĂŒckschlag fĂŒr den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland“, so Alexander Skipis, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Börsenvereins.

Die vom Ausschuss beschlossene Befristung der zentralen Vorschriften des Gesetzes auf fĂŒnf Jahre sei kein geeigneter Interessensausgleich. Da das Gesetz am 1. MĂ€rz 2018 in Kraft treten soll, endet die Frist erst im Jahr 2023: „Die Regierungskoalition macht es sich einfach und verschiebt die Verantwortung nicht nur in die nĂ€chste, sondern gleich in die ĂŒbernĂ€chste Legislaturperiode. Dabei zeigt bereits die Befristung als solche, dass der Gesetzgeber selbst erhebliche Zweifel an der RechtmĂ€ĂŸigkeit der Vorschriften hat. Im Jahr 2023 kann die wissenschaftliche Publikationslandschaft bereits irreversibel beschĂ€digt sein. Sehenden Auges peitscht die Bundesregierung ein Gesetz durch, dessen dramatische Folgen fĂŒr Bildung und Wissenschaft im Lande sie sehr genau sieht.“ Bemerkenswert sei die Haltung der SPD, die sich fĂŒr das Gesetz besonders stark gemacht habe: „Sonntags erzĂ€hlen einem Sozialdemokraten, wie sehr ihnen Autoren und Verlage am Herzen liegen, wochentags entziehen sie ihnen die Existenzgrundlage. Leider hat aber auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in keiner Weise die berechtigten Belange wissenschaftlicher Urheber und ihrer Verlage berĂŒcksichtigt. Sie verabschiedet sich von einem erfolgreichen marktwirtschaftlichen Publikationssystem mit rund 600 meist kleinen und mittelgroßen Verlagen, sodass am Ende der Staat die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke organisieren und mit Steuergeld bezahlen muss.“

Der Börsenverein wird alle rechtlichen Möglichkeiten prĂŒfen, gegen das Gesetz vorzugehen. Zudem wird der Verband die laufenden Arbeiten an einem leistungsfĂ€higen Online-Lizenzierungsportal vorantreiben, ĂŒber das Bibliotheken und Bildungseinrichtungen LehrbĂŒcher und andere Lehrmedien der Verlage lizenzieren können. „Wir werden die Politik nicht aus der Verantwortung entlassen und in jedem Fall an die heute gegebenen Zusagen erinnern“, sagt Skipis. Dies gelte auch fĂŒr die AnkĂŒndigung finanzieller Kompensationen fĂŒr Verlage, die durch das beschlossene Gesetz faktisch enteignet wĂŒrden.

Am Freitag soll der Deutsche Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschieden.

HintergrĂŒnde zum Gesetzesvorhaben sind im Medien-Dossier abrufbar unter http://www.boersenverein.de/pressemappen.

Frankfurt am Main, 28. Juni 2017

Kontakt fĂŒr die Medien:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Thomas Koch, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 69 1306-293, eMail: t.koch@boev.de
Cathrin Mund, PR-Managerin
Telefon +49 (0) 69 1306-292, eMail: mund@boev.de


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