29. April 2015 Sitzung des Verleger-Ausschusses (boersenblatt.net)
Christian Sprang informierte in der Sitzung des Verleger-Ausschusses darüber, das ebooks unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fallen. Somit werden eBooks als Telemedien eingestuft, für die strengere Jugendschutzvorschriften gelten. Dies bedeutet, dass künftig ebooks mit FSK 0, 6, 12, 16 und 18 gekennzeichnet werden müssen.
Bis spätestens 2017 muss diese Kennzeichnung umgesetzt werden.
eBooks mit pornografischem Inhalt dürfen dann nur noch in „geschlossenen Benutzerkreisen“ verkauft werden.
Den kompletten Artikel findet Ihr unter:
http://www.boersenblatt.net/artikel-sitzung_des_verleger-ausschusses.958989.html
Mit freundlichen Grüßen,