Neues Urheberrecht tritt in Kraft: „Verlage gehen leer aus – Bundesregierung muss handeln“

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz tritt am 1. März in Kraft / Entgegen Zusage der Bundesregierung keine Vergütung für Verlage – rechtliche Grundlage für Verlegerbeteiligung fehlt weiterhin / Börsenverein: Zustand ist verfassungswidrig

Der Gesetzgeber hat für Verlage eine „angemessene Vergütung“ vorgesehen – nun erhalten sie gar nichts, wenn ab Donnerstag Teile ihrer Bücher und Lehrwerke ohne Rücksprache und Lizenzierung für Unterrichts- und Forschungszwecke vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Am 1. März 2018 tritt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) in Kraft, das das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft deutlich einschränkt. Eine – wenn auch unzulängliche – pauschale Vergütung von Urhebern und Verlagen für die erlaubnisfreie Nutzung ihrer Werke sollte laut Gesetz über die Verwertungsgesellschaften erfolgen. Nur: Die dafür notwendige Rechtsgrundlage fehlt hinsichtlich der Verlage nach wie vor. Die VG Wort darf nicht an Verlage ausschütten.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Wenn am Donnerstag das neue Wissenschafts-Urheberrecht in Kraft tritt, gehen Verlage leer aus. Ihre Eigentumsrechte werden beschnitten, ohne dass sie eine Entschädigung dafür erhalten. Das verstößt gegen Artikel 14 des Grundgesetzes. Verlage sorgen dafür, dass Studierenden hochwertige Lehrwerke und Fachliteratur zur Verfügung stehen. Diese Leistung kann jetzt nicht einmal mehr pauschal vergütet werden. Das ist inakzeptabel. Wann die gesetzliche Grundlage für die Verlegerbeteiligung auf EU-Ebene zustande kommt, ist weiterhin überhaupt nicht absehbar. Das EU-Gesetzespaket, in dem die entsprechende Regelung enthalten ist, verzögert sich weiter. Wir appellieren an die kommende Bundesregierung, ihren in den Koalitionsvertrag aufgenommenen Vorsatz zu verwirklichen und hier umgehend tätig zu werden.

Seit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs 2015 und des Bundesgerichtshofs 2016 fehlt die Rechtsgrundlage dafür, dass Verlage wie früher an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden. Seitdem bekommen ausschließlich Autoren die Einnahmen aus gesetzlich erlaubten Nutzungen – es sei denn, ein Urheber stimmt nach Veröffentlichung eines Werks in einem administrativ aufwändigen Verfahren der Ausschüttung eines Verlagsanteils ausdrücklich zu. Eine Klarstellung, dass auch Verlage per se an Erlösen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden können, ist im Rahmen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geplant. Ob diese noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet wird, ist unklar. Ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs würde es dem deutschen Gesetzgeber allerdings auch erlauben, die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland ohne EU-Gesetz wieder einzuführen.

Die Folgen des neuen Urheberrechts-Gesetzes sind, auch mit einer pauschalen Vergütung, insbesondere für kleine und mittelgroße Verlage dramatisch. Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten bis zur Hochschule – müssen erhebliche Anteile von Lehrwerken und sonstigen Medien künftig nicht mehr lizenzieren, sondern können sich das, was sie für Unterrichts- oder Forschungszwecke brauchen, unter einer gesetzlichen Erlaubnis portionsweise zusammenstellen. Das Lizenzgeschäft vieler Verlage wird dadurch auf Dauer unrentabel. Alexander Skipis: „Damit verschwindet der Anreiz für rund 600 unabhängige deutsche Bildungs- und Wissenschaftsverlage, in hochwertige Lehr- und Forschungsliteratur zu investieren und diese auf den Markt zu bringen. Im Koalitionsvertrag hat die künftige Bundesregierung ihren Willen bekundet, einen Dialog zum Aufbau einer zentralen Online-Lizenzierungsplattform als mögliche Alternative zu der jetzt in Kraft tretenden Regelung in Gang zu setzen. Das ist dringend notwendig. Nur so kann ein wissenschaftlicher Publikationsmarkt innovativ weiterentwickelt werden, der für Bildung und Wissenschaft Vielfalt, Qualität und Unabhängigkeit garantiert.


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