Schlagwort-Archive: Urheberrecht

E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden: Europäischer Gerichtshof stärkt faires Urheberrecht | #debk

Wer digitale Medien im Internet erwirbt, darf sie nicht weiterverkaufen – das hat heute der Europäische Gerichtshof entschieden. Die obersten europäischen Richter fällten ihr Urteil im Fall der niederländischen Plattform „Tom Kabinet“, die sich auf den Weiterverkauf von E-Books spezialisiert hat (Az. C-263/18). Der niederländische Verlegerverband hatte gegen diese Praxis geklagt. In Deutschland hatten in den vergangenen Jahren mehrere Gerichte den „Gebrauchthandel“ mit digitalen Büchern ebenfalls für rechtswidrig erklärt.

„Die deutliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht. Kreativschaffende sind darauf angewiesen, für ihre Arbeit angemessen vergütet zu werden. Das Urteil ist somit ein wichtiges Zeichen für alle Rechteinhaber und Anbieter digitaler Medien und die gesamte Buch- und Kreativbranche. Es ermöglicht Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren. Anders als physische Medien können digitale Inhalte praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt etwa für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ für sie gäbe“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

In Deutschland hatten zwischen 2011 und 2015 drei Gerichte übereinstimmend den Weiterverkauf von E-Books als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft. In allen drei Fällen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Online-Buchhändler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (2011), das OLG Hamm (2014) und das Hanseatische OLG (2015) wiesen die Klagen jeweils ab. Der Börsenverein hatte die drei deutschen Verfahren auf Seiten der Online-Händler begleitet.


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Urheberrechtsreform: „Wichtiger Schritt für Verlage und die gesamte Kreativbranche“ | #Urheberrecht

Verlage in Deutschland begrüßen die Einigung des Europäischen Parlaments bei der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt / Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung in Deutschland rückt ein Stück näher / Zügige Fortsetzung der Verhandlungen im Trilog nun entscheidend

Das Europäische Parlament hat heute sein Mandat für die weiteren Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform erteilt. Die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels organisierten Verlage begrüßen diese Entscheidung:

„Mit seinem Ja ebnet das Europäische Parlament den Weg für ein zukunftsfähiges Urheberrecht in Europa. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für Urheber, ihre Verlage und die gesamte Kreativbranche. Für Buchverlage rückt nun eine Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder näher. Durch die über Jahre ausbleibenden Einnahmen sind gerade viele kleine Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefährdet. Auch bei der geplanten Schrankenregelung im Bildungsbereich ist ein akzeptabler Kompromiss erzielt worden. Entscheidend ist deshalb jetzt, dass die nächste Etappe im Gesetzgebungsprozess, der Trilog, konstruktiv und zügig vorangeht, damit die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, sagt Peter Kraus vom Cleff, Kaufmännischer Geschäftsführer des Rowohlt Verlags, Vorstandsmitglied des Verleger-Ausschusses im Börsenverein und Vize-Präsident des Europäischen Verlegerverbandes FEP.

Vor dem Parlament hatte bereits im Mai 2018 der Rat als Co-Gesetzgeber seine unter den Mitgliedstaaten abgestimmte Linie zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in das Verfahren gegeben (Ratsdokument 9134/18). Im nächsten Schritt folgen nun die Verhandlungen zwischen den Institutionen (Parlament, Rat, Kommission), der so genannten Trilog.

Bei der Frage der Verlegerbeteiligung geht es darum, ob Verlage eine Vergütung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. Der Europäische Gerichtshof (2015) und in der Folge der Bundesgerichtshof (2016) hatten den Verlagen ihre Ansprüche jedoch aberkannt.


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Ein Festtag für das Lesen: UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April

Lesungen, Verlagsführungen und Buchverschenk-Aktionen zum Welttag des Buches / Buchhandlungen, Verlage, Bibliotheken und Schulen in ganz Deutschland beteiligen sich
Freude am Lesen verbreiten, Geschichten teilen: Am 23. April begehen Lesebegeisterte in über 100 Ländern den UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts. Buchhandlungen, Verlage, Bibliotheken und Schulen laden zum Mitfeiern ein und veranstalten deutschlandweit zahlreiche Aktionen und Lesungen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Stiftung Lesen koordinieren den Welttag in Deutschland. Informationen zu den Veranstaltungen sind auf der Seite www.welttag-des-buches.de abrufbar.
„Bücher sind ein Tor zur Welt. Sie ermöglichen den Dialog zwischen unterschiedlichen Generationen und Kulturen. Das Lesen oder Hören eines Buches hilft uns, andere Menschen über kulturelle und geographische Grenzen hinweg zu verstehen. In einer Zeit zunehmender Verunsicherung und sich vertiefender Grenzziehungen ist diese Fähigkeit wichtiger denn je. Sie ist zentral für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung“, sagt Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission.
„Bücher haben Fähigkeiten, die heute mehr denn je gefragt sind: Sie vermitteln Bildung und Wissen, fördern Verständnis und Kritikfähigkeit und ermöglichen es, Themen aus vielfältigen Perspektiven zu sehen. Gleichzeitig entführen sie in fremde Welten und bieten einen Ruhepol in unserer Multitasking-Gesellschaft, nach dem sich viele Menschen sehnen. Umso wichtiger ist der Welttag des Buches, der seit mehr als 20 Jahren die Bedeutung und das Potenzial von Büchern und vom Lesen in den Blick rückt“, sagt Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
„Lesen eröffnet Bildungs- und Lebensperspektiven. Daher verschenken wir gemeinsam mit unseren Partnern am 23. April mehr als eine Million Bücher an Kinder der vierten und fünften Klassen. Mit dieser und anderen guten Geschichten begeistern wir jedes Jahr Schülerinnen und Schüler fürs Lesen – oft zum ersten Mal in ihrem Leben“, so Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen.
Bundesweite Aktionen zum Welttag des Buches
Über eine Million Kinder bekommen zum Welttag den Abenteuerroman „Lenny, Melina und die Sache mit dem Skateboard“ von Sabine Zett, mit Illustrationen von Timo Grubing, geschenkt. Im Rahmen der Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ können sich Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 4 und 5 sowie von Integrations-, Förder- und Willkommensklassen ihr persönliches Exemplar gegen Vorlage eines Gutscheins in einer der 3.500 teilnehmenden Buchhandlungen abholen. „Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF und steht unter der Schirmherrschaft der Kultusminister der Länder.
Auch zahlreiche Zusteller der Deutschen Post überreichen Menschen in ganz Deutschland kostenlos Bücher. Mit dem Geschenk erhalten die Empfänger den Aufruf, sich ebenfalls am Welttag des Buches zu beteiligen.
Verlagsluft schnuppern und mehr über das Büchermachen erfahren: Zum zweiten Mal öffnen Verlage vom 20. bis 23. April in ganz Deutschland ihre Türen und bieten Lesungen, Werkstattgespräche, Führungen und Veranstaltungen zum Mitmachen an. Die Landesverbände des Börsenvereins koordinieren die Aktion. Alle Veranstaltungen sind abrufbar unter www.verlagebesuchen.de.
Im Rahmen der „Lese-Reise“ nehmen Kinder- und Jugendbuchautoren bei rund 100 Lesungen in Buchhandlungen ihre Zuhörer mit in ferne Welten. Die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e.V. (avj) und der Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins organisieren die deutschlandweite Aktion zum elften Mal.
Die UNESCO-Generalkonferenz hat 1995 den 23. April zum „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ ausgerufen. Das Datum geht auf eine Tradition in Katalonien zurück: Zum Namenstag des Schutzheiligen St. Georg werden dort Rosen und Bücher verschenkt. Der 23. April ist zudem der Todestag von William Shakespeare und Miguel de Cervantes.
Weitere Informationen lassen sich auf www.welttag-des-buches.de finden.
Bonn / Frankfurt am Main / Mainz, 12. April 2018
Kontakt für die Medien:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Thomas Koch
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 069 1306-293
t.koch@boev.de
Stiftung Lesen
Franziska Hedrich
PR-Managerin
Telefon 06131 28890-28
franziska.hedrich@stiftunglesen.de
Deutsche UNESCO-Kommission
Katja Römer
Pressesprecherin
Telefon 0228-60497-42
roemer@unesco.de

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Neues Urheberrecht tritt in Kraft: „Verlage gehen leer aus – Bundesregierung muss handeln“

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz tritt am 1. März in Kraft / Entgegen Zusage der Bundesregierung keine Vergütung für Verlage – rechtliche Grundlage für Verlegerbeteiligung fehlt weiterhin / Börsenverein: Zustand ist verfassungswidrig

Der Gesetzgeber hat für Verlage eine „angemessene Vergütung“ vorgesehen – nun erhalten sie gar nichts, wenn ab Donnerstag Teile ihrer Bücher und Lehrwerke ohne Rücksprache und Lizenzierung für Unterrichts- und Forschungszwecke vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Am 1. März 2018 tritt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) in Kraft, das das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft deutlich einschränkt. Eine – wenn auch unzulängliche – pauschale Vergütung von Urhebern und Verlagen für die erlaubnisfreie Nutzung ihrer Werke sollte laut Gesetz über die Verwertungsgesellschaften erfolgen. Nur: Die dafür notwendige Rechtsgrundlage fehlt hinsichtlich der Verlage nach wie vor. Die VG Wort darf nicht an Verlage ausschütten.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Wenn am Donnerstag das neue Wissenschafts-Urheberrecht in Kraft tritt, gehen Verlage leer aus. Ihre Eigentumsrechte werden beschnitten, ohne dass sie eine Entschädigung dafür erhalten. Das verstößt gegen Artikel 14 des Grundgesetzes. Verlage sorgen dafür, dass Studierenden hochwertige Lehrwerke und Fachliteratur zur Verfügung stehen. Diese Leistung kann jetzt nicht einmal mehr pauschal vergütet werden. Das ist inakzeptabel. Wann die gesetzliche Grundlage für die Verlegerbeteiligung auf EU-Ebene zustande kommt, ist weiterhin überhaupt nicht absehbar. Das EU-Gesetzespaket, in dem die entsprechende Regelung enthalten ist, verzögert sich weiter. Wir appellieren an die kommende Bundesregierung, ihren in den Koalitionsvertrag aufgenommenen Vorsatz zu verwirklichen und hier umgehend tätig zu werden.

Seit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs 2015 und des Bundesgerichtshofs 2016 fehlt die Rechtsgrundlage dafür, dass Verlage wie früher an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden. Seitdem bekommen ausschließlich Autoren die Einnahmen aus gesetzlich erlaubten Nutzungen – es sei denn, ein Urheber stimmt nach Veröffentlichung eines Werks in einem administrativ aufwändigen Verfahren der Ausschüttung eines Verlagsanteils ausdrücklich zu. Eine Klarstellung, dass auch Verlage per se an Erlösen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden können, ist im Rahmen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geplant. Ob diese noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet wird, ist unklar. Ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs würde es dem deutschen Gesetzgeber allerdings auch erlauben, die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland ohne EU-Gesetz wieder einzuführen.

Die Folgen des neuen Urheberrechts-Gesetzes sind, auch mit einer pauschalen Vergütung, insbesondere für kleine und mittelgroße Verlage dramatisch. Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten bis zur Hochschule – müssen erhebliche Anteile von Lehrwerken und sonstigen Medien künftig nicht mehr lizenzieren, sondern können sich das, was sie für Unterrichts- oder Forschungszwecke brauchen, unter einer gesetzlichen Erlaubnis portionsweise zusammenstellen. Das Lizenzgeschäft vieler Verlage wird dadurch auf Dauer unrentabel. Alexander Skipis: „Damit verschwindet der Anreiz für rund 600 unabhängige deutsche Bildungs- und Wissenschaftsverlage, in hochwertige Lehr- und Forschungsliteratur zu investieren und diese auf den Markt zu bringen. Im Koalitionsvertrag hat die künftige Bundesregierung ihren Willen bekundet, einen Dialog zum Aufbau einer zentralen Online-Lizenzierungsplattform als mögliche Alternative zu der jetzt in Kraft tretenden Regelung in Gang zu setzen. Das ist dringend notwendig. Nur so kann ein wissenschaftlicher Publikationsmarkt innovativ weiterentwickelt werden, der für Bildung und Wissenschaft Vielfalt, Qualität und Unabhängigkeit garantiert.


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Börsenverein zur Entscheidung beim Urheberrechtsgesetz: „Schwerer Rückschlag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertet die heutige Entscheidung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz als großen Fehler mit erheblichen Konsequenzen für Bildung und Wissenschaft in Deutschland.

Heute ist ein schwarzer Tag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland. Die Entscheidung des federführenden Bundestags-Ausschusses ist ein Armutszeugnis für die deutsche Bildungspolitik. Ein Gesetz ohne wesentliche Änderungen durchzuwinken, das offensichtlich verfassungswidrig ist und weltweit vorbildliche Publikationsstrukturen, die Garant für Qualität und Vielfalt sind, massiv bedroht, ist höchst fahrlässig und unverantwortlich. Der Gesetzgeber hat mit dieser einseitigen Entscheidung gezeigt, dass er auf die Interessen der Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Werke und ihrer Verlage keine Rücksicht nimmt. Dieser kurzsichtige Schritt ist ein schwerer Rückschlag für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Die vom Ausschuss beschlossene Befristung der zentralen Vorschriften des Gesetzes auf fünf Jahre sei kein geeigneter Interessensausgleich. Da das Gesetz am 1. März 2018 in Kraft treten soll, endet die Frist erst im Jahr 2023: „Die Regierungskoalition macht es sich einfach und verschiebt die Verantwortung nicht nur in die nächste, sondern gleich in die übernächste Legislaturperiode. Dabei zeigt bereits die Befristung als solche, dass der Gesetzgeber selbst erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschriften hat. Im Jahr 2023 kann die wissenschaftliche Publikationslandschaft bereits irreversibel beschädigt sein. Sehenden Auges peitscht die Bundesregierung ein Gesetz durch, dessen dramatische Folgen für Bildung und Wissenschaft im Lande sie sehr genau sieht.“ Bemerkenswert sei die Haltung der SPD, die sich für das Gesetz besonders stark gemacht habe: „Sonntags erzählen einem Sozialdemokraten, wie sehr ihnen Autoren und Verlage am Herzen liegen, wochentags entziehen sie ihnen die Existenzgrundlage. Leider hat aber auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in keiner Weise die berechtigten Belange wissenschaftlicher Urheber und ihrer Verlage berücksichtigt. Sie verabschiedet sich von einem erfolgreichen marktwirtschaftlichen Publikationssystem mit rund 600 meist kleinen und mittelgroßen Verlagen, sodass am Ende der Staat die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke organisieren und mit Steuergeld bezahlen muss.

Der Börsenverein wird alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen das Gesetz vorzugehen. Zudem wird der Verband die laufenden Arbeiten an einem leistungsfähigen Online-Lizenzierungsportal vorantreiben, über das Bibliotheken und Bildungseinrichtungen Lehrbücher und andere Lehrmedien der Verlage lizenzieren können. „Wir werden die Politik nicht aus der Verantwortung entlassen und in jedem Fall an die heute gegebenen Zusagen erinnern“, sagt Skipis. Dies gelte auch für die Ankündigung finanzieller Kompensationen für Verlage, die durch das beschlossene Gesetz faktisch enteignet würden.

Am Freitag soll der Deutsche Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschieden.

Hintergründe zum Gesetzesvorhaben sind im Medien-Dossier abrufbar unter http://www.boersenverein.de/pressemappen.

Frankfurt am Main, 28. Juni 2017

Kontakt für die Medien:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Thomas Koch, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 69 1306-293, eMail: t.koch@boev.de
Cathrin Mund, PR-Managerin
Telefon +49 (0) 69 1306-292, eMail: mund@boev.de


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