E-Books: Börsenverein begrüßt Einigung zum Geoblocking

22.11.2017

Das Verbot des Geoblockings innerhalb Europas kommt – allerdings zunächst nicht für E-Books. Der Rat der Europäischen Union, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben am Montag eine zweijährige Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Werke beschlossen. Während dieser Zeit will die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung für den Buchmarkt durchführen. E-Books wurden erst im Laufe des Verfahrens auf Wunsch des Europaparlaments in die Verordnung aufgenommen. Eine Folgenabschätzung wie für andere betroffene Bereiche hatte deshalb zunächst nicht stattgefunden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie seine internationalen Dachverbände European and International Booksellers Federation (EIBF) und Federation of European Publishers (FEP) hatten sich intensiv für die Durchführung eines vollständigen Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.

Gilt das Verbot des Geoblockings auch für E-Books, müssen Buchhändler sicherstellen, dass sie digitale Bücher an Endabnehmer in jedem EU-Mitgliedstaat verkaufen können. Das schließt neben technischen und organisatorischen Komponenten auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder Verbraucherschutzregeln ein.

„Die Entscheidung aus Brüssel ist eine gute Nachricht für den Buchhandel. Buchhändlerinnen und Buchhändler wollen den europäischen digitalen Binnenmarkt und sind sehr daran interessiert, E-Books einer möglichst breiten Käuferschaft  anzubieten. Allerdings müssen die Besonderheiten des E-Book-Marktes berücksichtigt werden: Durch die für Bücher relevanten natürlichen Sprachräume ist die grenzüberschreitenden Nachfrage relativ gering. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Rat, das EU-Parlament und die Kommission eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung erst in zwei Jahren auf solider Faktengrundlage vorsehen. Im Rahmen der Folgenabschätzung können wir die Anforderungen vonseiten des Buchhandels einbringen“, sagt Jan Orthey, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses des Börsenvereins.

Die Geoblocking-Verordnung wird voraussichtlich in den ersten Monaten 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und neun Monate später in Kraft treten. Die zwei Jahre, nach denen über die Anwendung auf urheberrechtlich geschützte Werke entschieden werden soll, beginnen mit dem Inkrafttreten zu laufen, d.h. eine Entscheidung fällt nicht vor Herbst 2020.

„Der E-Book-Markt ist jung und wächst noch. Um die Systeme und Abläufe für den grenzüberschreitenden Verkauf einzurichten, sind hohe Investitionen nötig. Gerade für kleinere Händler und ihre Dienstleister ist es wichtig, sich ausreichend auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können. Sonst bestünde die Gefahr, dass viele, gerade kleinere Händler ganz aus dem Geschäft mit E-Books aussteigen würden, weil es nicht rentabel und zu risikoreich ist. Profiteure einer solchen Entwicklung wären die großen Plattformbetreiber“, sagt Jan Orthey.

Quelle: http://www.boersenverein.de


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