Schlagwort-Archive: Börsenverein

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books und digitale Verlagserzeugnisse kommt | #debk #ebooks

Der Deutsche Bundestag hat heute die steuerliche Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Verlagserzeugnissen beschlossen.

Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, nach der die Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ermäßigt werden kann. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf berücksichtigt die vom Bundestag verabschiedete Regelung ausdrücklich auch Zugänge zu Datenbanken.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Mit seiner heutigen Entscheidung beendet der Deutsche Bundestag die lange bestehende steuerliche Ungleichbehandlung analoger und digitaler Medien und stärkt damit eine vielfältige und zukunftsfähige Publikationslandschaft. Ein Buch ist ein Kulturgut, egal, in welcher Form es vorliegt. Insbesondere freuen wir uns, dass der Deutsche Bundestag sich für eine umfangreiche Regelung ausgesprochen hat, die Datenbanken, Apps und Websites einschließt. Damit erkennt er die Realität des digitalen Publikationswesens an. Wir danken allen, die sich für die Umsetzung der Regelung eingesetzt haben. Die reduzierte Mehrwertsteuer unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autorinnen und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Leseangeboten und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Wir danken allen, die sich für die Umsetzung der Regelung eingesetzt haben, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

Die neue Vorschrift wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Nach Auffassung des Börsenvereins sei für einen gewissen Zeitraum eine Nichtbeanstandungsregelung nötig, um Verlage und Buchhandlungen nicht durch nachträgliche Umsatzsteuerkorrekturen zu belasten. Hier sei das Bundesministerium der Finanzen gefordert, mit den Finanzbehörden der Länder eine entsprechende Regelung zu finden.

Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern in Kürze einen Leitfaden mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Handhabung der neuen steuerlichen Regeln zur Verfügung.


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Börsenverein reicht Beschwerde gegen die Deutsche Post beim Bundeskartellamt ein

Börsenverein: Deutsche Post missbraucht Marktposition und diskriminiert Buchhandel und Verlage / Erhebliche Preiserhöhungen für Büchersendungen und günstige Versandkosten nur für Amazon

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Deutsche Post AG eingelegt. Nach Auffassung des Verbands missbraucht das Unternehmen mit seinen erheblichen Preiserhöhungen zum 1. Juli 2019 seine marktbeherrschende Stellung beim Versand von Büchern. Zudem diskriminiere der Versanddienstleister Buchhandlungen und Verlage, indem er Großkunden wie Amazon deutlich bessere Konditionen beim Versand von Büchern einräume.

„Die Deutsche Post gefährdet mit ihren deutlich verschlechterten Konditionen für Büchersendungen die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelgroßen Buchhandlungen und Verlage und damit unmittelbar die Vielfalt des Buchmarktes. Wir fordern das Bundeskartellamt deshalb auf, den Sachverhalt zu untersuchen und eine faire Marktsituation für alle Beteiligten zu schaffen. Verlage und Buchhandlungen leisten einen wichtigen Beitrag für Kultur und Gesellschaft. Stationäre Buchhändler benötigen eine bezahlbare Möglichkeit Bücher zu versenden, um sich gegenüber dem reinen Online-Handel zu behaupten. Für kleine und mittlere Verlage ist der Postweg elementar, um Bücher zu versenden, die im Buchhandel in der Breite nicht vorkommen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Nachdem die Deutsche Post bereits 2018 die Preise für Büchersendungen deutlich erhöht hatte, hat das Unternehmen für den 1. Juli 2019 erneut Preissteigerungen von bis zu 60 Prozent angekündigt. Zusätzlich verringert die Deutsche Post die Maße für dieses Format so, dass rund ein Drittel der bisher versendeten Bücher nicht mehr als Büchersendung gelten können. Im Ergebnis werden die Buchhändler und Verlage gezwungen, zukünftig auf die um ein Vielfaches teureren Produkte aus der Paketsparte umzusteigen. Die enorme Portoerhöhung und Quasi-Abschaffung der Büchersendung sei, so der Börsenverein, nur für Konzerne zu stemmen, die gemischte Waren versenden können oder über andere Möglichkeiten der Kostenumlagerung verfügen. Zudem erhalte Amazon nach Medienberichten von der Deutschen Post erheblich vergünstigte Konditionen für den Versand von Büchern und anderen Waren, die dem Buchhandel nicht zugänglich seien.


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Übergabe Hamburger Erklärung für bessere Leseförderung mit über 110.000 Unterzeichnern an Bundesbildungsministerin und Kultusministerkonferenz

Am 6. Dezember übergeben der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, das PEN-Zentrum Deutschland und die Kinderbuchautorin Kirsten Boie die Hamburger Erklärung an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und den Präsidenten der Kultusministerkonferenz Helmut Holter. Über 110.000 Unterzeichner fordern darin die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, sich stärker für die Förderung der Lesekompetenz bei Kindern einzusetzen. Rund ein Viertel der Zehnjährigen können einen Text nicht so lesen, dass sie ihn verstehen – ein alarmierendes Signal, bei dem dringend die Bildungspolitik gefordert ist (www.change.org/p/jedes-kind-muss-lesen-lernen).

Pressetermin für Bilder und O-Töne vor der Übergabe

Die Initiatoren stehen vor der Übergabe für Bilder und O-Töne zur Verfügung. Anwesend sein werden die Autorin Kirsten Boie, Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, und Regula Venske, Präsidentin des PEN-Zentrums Deutschland.

Zeit und Ort: Donnerstag, 6. Dezember 2018 um 10.30 Uhr vor dem Büro der Kultusministerkonferenz (Taubenstraße 10, 10117 Berlin).

Ansprechpartner vor Ort ist Thomas Koch, Pressesprecher des Börsenvereins, Tel.: 0151/42626772, E-Mail: t.koch@boev.de.


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E-Books: Börsenverein begrüßt Einigung zum Geoblocking

22.11.2017

Das Verbot des Geoblockings innerhalb Europas kommt – allerdings zunächst nicht für E-Books. Der Rat der Europäischen Union, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben am Montag eine zweijährige Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Werke beschlossen. Während dieser Zeit will die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung für den Buchmarkt durchführen. E-Books wurden erst im Laufe des Verfahrens auf Wunsch des Europaparlaments in die Verordnung aufgenommen. Eine Folgenabschätzung wie für andere betroffene Bereiche hatte deshalb zunächst nicht stattgefunden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie seine internationalen Dachverbände European and International Booksellers Federation (EIBF) und Federation of European Publishers (FEP) hatten sich intensiv für die Durchführung eines vollständigen Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.

Gilt das Verbot des Geoblockings auch für E-Books, müssen Buchhändler sicherstellen, dass sie digitale Bücher an Endabnehmer in jedem EU-Mitgliedstaat verkaufen können. Das schließt neben technischen und organisatorischen Komponenten auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder Verbraucherschutzregeln ein.

„Die Entscheidung aus Brüssel ist eine gute Nachricht für den Buchhandel. Buchhändlerinnen und Buchhändler wollen den europäischen digitalen Binnenmarkt und sind sehr daran interessiert, E-Books einer möglichst breiten Käuferschaft  anzubieten. Allerdings müssen die Besonderheiten des E-Book-Marktes berücksichtigt werden: Durch die für Bücher relevanten natürlichen Sprachräume ist die grenzüberschreitenden Nachfrage relativ gering. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Rat, das EU-Parlament und die Kommission eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung erst in zwei Jahren auf solider Faktengrundlage vorsehen. Im Rahmen der Folgenabschätzung können wir die Anforderungen vonseiten des Buchhandels einbringen“, sagt Jan Orthey, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses des Börsenvereins.

Die Geoblocking-Verordnung wird voraussichtlich in den ersten Monaten 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und neun Monate später in Kraft treten. Die zwei Jahre, nach denen über die Anwendung auf urheberrechtlich geschützte Werke entschieden werden soll, beginnen mit dem Inkrafttreten zu laufen, d.h. eine Entscheidung fällt nicht vor Herbst 2020.

„Der E-Book-Markt ist jung und wächst noch. Um die Systeme und Abläufe für den grenzüberschreitenden Verkauf einzurichten, sind hohe Investitionen nötig. Gerade für kleinere Händler und ihre Dienstleister ist es wichtig, sich ausreichend auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können. Sonst bestünde die Gefahr, dass viele, gerade kleinere Händler ganz aus dem Geschäft mit E-Books aussteigen würden, weil es nicht rentabel und zu risikoreich ist. Profiteure einer solchen Entwicklung wären die großen Plattformbetreiber“, sagt Jan Orthey.

Quelle: http://www.boersenverein.de


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„Baden-Württemberg braucht mündige und freie Wissenschaftler“

Börsenverein zu Open-Access-Regelung:

09.11.2017 Börsenverein fordert Streichung der Zweitveröffentlichungsregelung im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg / Reaktion auf Gerichtsurteil / Appell an Landesregierung und Landtagsfraktionen

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels appelliert an die baden-württembergische Landesregierung und die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags, eine umstrittene Vorschrift im Hochschulgesetz des Landes ersatzlos zu streichen. In einem in dieser Woche veröffentlichten Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine Norm im baden-württembergischen Landeshochschulgesetz als verfassungswidrig eingestuft, nach der Hochschulangehörige durch eine Satzung ihrer Hochschule gezwungen werden können, Beiträge zu Fachzeitschriften oder Festschriften in sogenannten Open-Access-Repositorien ein zweites Mal zu veröffentlichen. Die Klage von 17 Wissenschaftlern der Universität Konstanz gegen die entsprechende Regelung ihrer Hochschule wurde ausgesetzt, um eine Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.

„Der Hochschulstandort Baden-Württemberg braucht ebenso wie die Fachverlage des Landes mündige und freie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wer ihnen die freie Entscheidung nimmt, Forschungsergebnisse so zu veröffentlichen, wie sie es selbst für richtig halten, setzt Zwang an die Stelle von Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht“, sagt der Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins, der Stuttgarter Verleger Matthias Ulmer. „Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Baden-Württemberg sollten die Entscheidung des VGH zum Anlass nehmen, ihre bei der Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes getroffene Entscheidung zu revidieren, noch bevor das Bundesverfassungsgericht die Regelung ohnehin für nichtig erklären wird.“

Abgesehen von den Verstößen der Vorschrift gegen Verfassungs- und Europarecht sei es das falsche Signal für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg, die Freiheit und Selbstbestimmung des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen zu missachten.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2014 hatte der Börsenverein gemeinsam mit dem Deutschen Hochschulverband, der jetzt die Klage der 17 Konstanzer Hochschullehrer unterstützt hat, in einer ausführlichen Stellungnahme auf die Defizite der umstrittenen Regelung hingewiesen: Die Stellungnahme als PDF.

Presseerklärung des VGH Baden-Württemberg zu seiner Entscheidung


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Der Börsenverein auf der Frankfurter Buchmesse 2017 – #fbm17

Der Countdown für das größte Event der Publishing-Welt läuft: Vom 11. bis 15. Oktober 2017 kommen Medienschaffende und Kulturinteressierte auf der Frankfurter Buchmesse zusammen. Der Börsenverein macht aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen zum Thema. Der Einsatz für die Meinungsfreiheit bleibt 2017 ein zentrales Anliegen der Buchbranche. Im Fokus stehen gleichermaßen die Entwicklungen zum Urheberrecht: Die jüngsten Änderungen des Urheberrechts gefährden die Vielfalt und Unabhängigkeit der Verlagslandschaft. Außerdem im Mittelpunkt: digitale Innovationen als Antrieb der Buchbranche.

Veranstaltungen zu den Themen Meinungsfreiheit und Diskussionskultur (Auswahl):

  • Meinungsfreiheit und Diskussionskultur bei Jugendlichen in Europa
    Autorin Tanja Kinkel im Gespräch mit Jugendlichen aus Deutschland und Frankreich,
    Mittwoch, 11.10., 13–14 Uhr, Azubistro, Halle 4.1 D 72
  • Grenzen der Toleranz: Wieviel Meinungsvielfalt halten wir aus?
    u.a. mit Boris Palmer (Autor und Oberbürgermeister Tübingen)
    Mittwoch, 11.10., 17–18 Uhr, Stand der Süddeutschen Zeitung, Halle 3.0 C 119
  • Bücher gegen die Zensur
    Verleger aus der Türkei und Deutschland sowie eine Autorin aus Haiti sprechen über den Kampf gegen die Zensur und den Mut des Publizierens.
    Freitag, 13.10. 17–18 Uhr, Forum Börsenverein, Halle 3.1 H 8

Alle Veranstaltungen zum Thema Meinungsfreiheit sind abrufbar unter: www.wort-und-freiheit.de/fbm17

 

Außerdem laden wir Sie zu folgenden Veranstaltungen ein:

  • CONTENTshift Finale & Award Show #cosh17
    Ausgezeichnet wird das beste Start-up für die Buch- und Medienbranche.
    Donnerstag, 12.10., 10.30–12.30 Uhr, THE ARTS+ RUNWAY, Halle 4.1, Stand P 53
  • Buchblog-Award 2017: Die Preisverleihung #bubla17
    Der Börsenverein und NetGalley küren erstmals den besten deutschsprachigen Buchblog.
    Freitag, 13.10., 12-12.45 Uhr, Forum Börsenverein, Halle 3.1 H 85
  • Pressegespräch mit der Friedenspreisträgerin 2017 Margaret Atwood
    Samstag, 14.10., 10–11 Uhr, Congress Centrum Frankfurt, Ebene C.3, Raum Illusion 3

Darüber hinaus vermitteln wir gerne Hintergrundgespräche zu den aktuellen Entwicklungen im Urheberrecht mit Expertinnen und Experten aus dem Verband und Verlagen.

Für Gespräche über den deutschen Buchmarkt stehen Ihnen Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins, und Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, auf der Buchmesse gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns unter Telefon 069 1306-292.

Während der Messe erreichen Sie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Börsenvereins täglich von 9.00 bis 18.30 Uhr in Halle 4.C (Zwischengeschoss), Raum 138, Telefon 069 7575-41092.

Das Zentrum Börsenverein finden Sie in Halle 3.1 H 65.

Das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sendet beste Grüße aus Frankfurt am Main

Thomas Koch, Cathrin Mund, Alexander Vieß und Melissa Schäfer

Für den Hintergrund: Mediendossiers mit Zahlen, Daten, Trends (PDF)

Alle Veranstaltungen des Börsenvereins im Überblick


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#FreeWordsTurkey – Bundesregierung und EU-Kommission müssen Meinungsfreiheit in der Türkei einfordern

Petition: Für das Wort und die Freiheit

Frankfurt am Main, Berlin, Darmstadt (ots)Börsenverein des Deutschen Buchhandels, PEN-Zentrum Deutschland und Reporter ohne Grenzen fordern von Bundesregierung und EU-Kommission kompromisslosen Einsatz für Meinungsfreiheit in der Türkei / Petition unter www.freewordsturkey.de/petition / Bundeskanzleramt mit Aktionsbotschaft angestrahlt

Die türkische Regierung geht derzeit vehement gegen die Freiheit des Wortes vor. Seit dem Putschversuch vor sechs Wochen werden regierungskritische Autoren, Journalisten, Verleger und andere Medien- und Kulturschaffende massiv drangsaliert und verfolgt. Mindestens 60 Journalisten und Autoren wurden verhaftet, mehr als 130 Medienhäuser wurden geschlossen, darunter 45 Zeitungen, 29 Buchverlage und 15 Magazine. Damit spitzt sich die bereits angespannte Situation für Journalisten, Autoren und Verlage in der Türkei weiter zu.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels startet deshalb gemeinsam mit dem PEN-Zentrum Deutschland und Reporter ohne Grenzen die Kampagne „Für das Wort und die Freiheit #FreeWordsTurkey„. Gemeinsam rufen sie dazu auf, eine Online-Petition an die Bundesregierung und die EU-Kommission zu unterzeichnen. Darin appellieren sie an Bundeskanzlerin Angela Merkel und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit in ihren Entscheidungen, Handlungen und Äußerungen kompromisslos und aktiv einzufordern und sie nicht zum Verhandlungsgegenstand zu machen. Die drei Organisationen fordern die Verantwortlichen dazu auf, ihre Politik gegenüber der Türkei und anderen Ländern, in denen die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt wird, zu überprüfen. Außerdem fordern sie schnelle Hilfe für verfolgte Journalisten und Autoren, zum Beispiel durch die unbürokratische Ausstellung von Nothilfe-Visa.

Die türkische Regierung greift die Meinungsfreiheit massiv an. Die Bundesregierung und die EU-Kommission dürfen dazu nicht länger schweigen. Die Freiheit des Wortes ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Die Politik muss dieses Recht kompromisslos vertreten, sie darf es nicht aufgrund von Nützlichkeitserwägungen auf Spiel setzen. Lassen Sie uns gemeinsam das Schweigen brechen und ein Zeichen für die Meinungsfreiheit setzen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Die Verhaftungen, Einschüchterungen und Behinderungen von Autoren in der Türkei müssen umgehend aufhören. Wir haben das Recht und die Pflicht, für die Kollegen zu kämpfen, weil mit den gezielten Maßnahmen gegen die Presse- und Meinungsfreiheit nicht nur die türkische Demokratie massiv gefährdet wird, sondern durch die Tatenlosigkeit der europäischen Politik gegenüber diesen Vorgängen auch unsere Werte massiv beschädigt werden. Das dürfen wir nicht hinnehmen„, sagt Sascha Feuchert, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter des PEN-Zentrums Deutschlands.

Schweigen ist angesichts der Situation in der Türkei keine Option. Gegen die massenhafte Verfolgung von Journalisten und Autoren gilt es jetzt, klar Stellung zu beziehen. Die verfolgten türkischen Medienschaffenden brauchen unsere Solidarität und unsere praktische Unterstützung„, sagt Michael Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen.

Gemeinsame Bewegung der Buch- und Medienbranche

Verlage, Buchhandlungen und andere Medienunternehmen unterstützen die Kampagne aktiv. Unternehmen schalten ihren Webseiten ein Bild mit der Aktionsbotschaft „Für das Wort und die Freiheit #FreeWordsTurkey“ vor. Buchhandlungen rufen ihre Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen mit Plakaten in ihren Läden zur Teilnahme an der Petition auf. Die drei Organisationen fordern Partnerorganisationen im In- und Ausland dazu auf, sich der Kampagne anzuschließen und die Petition zu verbreiten.

Zur Petition: www.freewordsturkey.de/petition

Kanzleramt mit Aktionsbotschaft angestrahlt

Die Kampagne wird begleitet von mehreren öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Zum Auftakt wurde am Samstagabend das Bundeskanzleramt in Berlin mit der Aktionsbotschaft „Für das Wort und die Freiheit #FreeWordsTurkey“ angestrahlt. Die Initiatoren planen in den nächsten Tagen weitere Aktionen.

Über den Börsenverein des Deutschen Buchhandels:

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist die Interessenvertretung der deutschen Buchbranche gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. Er wurde 1825 gegründet und vertritt die Interessen von rund 5. 000 Buchhandlungen, Verlagen, Zwischenbuchhändlern und anderen Medienunternehmen. Der Kultur- und Wirtschaftsverband veranstaltet die Frankfurter Buchmesse, vergibt den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels sowie den Deutschen Buchpreis. Zudem setzt er sich für die Meinungs- und Publikationsfreiheit ein und engagiert sich in der Leseförderung. www.boersenverein.de

Über das PEN-Zentrum Deutschland:

Das PEN-Zentrum Deutschland ist eine der weltweit über 140 Schriftstellervereinigungen, die im PEN International vereint sind. Die drei Buchstaben stehen für die Wörter Poets, Essayists, Novelists. Der PEN wurde 1921 in England als literarischer Freundeskreis gegründet. Schnell hat er sich über die Länder der Erde ausgebreitet und sich als Anwalt des freien Wortes etabliert – er gilt als Stimme verfolgter und unterdrückter Schriftsteller und Schriftstellerinnen. www.pen-deutschland.de

Über Reporter ohne Grenzen:

Reporter ohne Grenzen (ROG) dokumentiert Verstöße gegen die Presse- und Informationsfreiheit weltweit und alarmiert die Öffentlichkeit, wenn Journalisten und deren Mitarbeiter in Gefahr sind. Die Organisation setzt sich für mehr Sicherheit und besseren Schutz von Journalisten ein. Sie kämpft online wie offline gegen Zensur, gegen den Einsatz sowie den Export von Zensur-Software und gegen restriktive Mediengesetze. Das ROG- Nothilfereferat unterstützt verfolgte Journalisten und ihre Familien – zum Beispiel, indem es zerstörte oder beschlagnahmte Ausrüstung ersetzt, Anwalts- oder Arztkosten übernimmt. Bei Lebensgefahr im Heimatland hilft ROG bei der Suche nach einem sicheren Aufnahmeland. Der deutsche Verein Reporter ohne Grenzen e.V. besteht seit 1994 und ist Teil der 1985 gegründeten internationalen Organisation Reporters sans frontières mit Hauptsitz in Paris und einem weltweiten Korrespondentennetz. www.reporter-ohne-grenzen.de

Kontakt für die Medien:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Thomas Koch, Presse-Referent, Tel.: +49 (0) 69 1306-292, 
t.koch@boev.de 
Alexander Vieß, Redakteur Web & Social Media, Tel.: +49 (0) 69 
1306-296, viess@boev.de 

PEN-Zentrum Deutschland
Sascha Feuchert, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter, 
Tel. +49 (0) 641 9929093, Sascha.Feuchert@germanistik.uni-giessen.de 

Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska/Christoph Dreyer, Pressereferenten, Tel. +49 (0)30 60 
98 95 33-55, presse@reporter-ohne-grenzen.de

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