Wer wird Lesekünstler oder Lesekünstlerin des Jahres? Buchhandlungen können bis zum 21. Januar ihre Empfehlungen für Autorinnen und Autoren einsenden und eine Lesung gewinnen.
Welche Autorin, welcher Autor erzählt besonders lebendig und begeistert Kinder für Bücher und Geschichten? Die Interessengruppe (IG) Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vergibt den Preis für die beste Vorleserin oder den besten Vorleser unter den Kinder- und Jugendbuchautoren. Buchhandlungen und Bibliotheken können bis zum 21. Januar 2020 ihre Empfehlungen für Autorinnen und Autoren einsenden. Die IG Leseförderung kürt den oder die „LesekünstlerIn des Jahres“ am 13. März 2020 auf der Leipziger Buchmesse. Alle teilnehmenden Buchhandlungen haben die Chance, eine Preisträger-Lesung zu gewinnen. Teilnehmende Bibliotheken können ein Buchpaket gewinnen.
Die IG Leseförderung wählt als unabhängige Jury aus allen Einsendungen die „LesekünstlerIn“. Bei der Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse lost die Gewinnerin oder der Gewinner eine Buchhandlung für die Lesung aus. Die Reise- und Honorarkosten für die Veranstaltung übernimmt der Verlag der Autorin oder des Autors. Auch der Gewinner des Buchpakets wird auf der Messe ausgewählt.
Die Preisverleihung findet am 13. März 2020 um 14 Uhr auf der Leipziger Buchmesse (Forum Literatur, Halle 4, Stand F 100) statt.
Buchhandlungen und Bibliotheken können Vorschläge über das Anmeldeformular per Brief, E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse einreichen. Einsendeschluss ist der 21. Januar 2020. Eine Übersicht mit Informationen zum Wettbewerb und einer Liste aller Preisträger ist online abrufbar.
Für Rückfragen steht Birgit Koch, Fachausschüsse, Telefon +49 (0) 69 1306-511, E-Mail: koch@boev.de, zur Verfügung.
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