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Landgericht Wiesbaden: Rabattaktion von Ebay verstößt gegen Buchpreisbindung

Eine Rabattaktion auf preisgebundene Bücher der Online-Plattform Ebay im vergangenen Dezember verstieß gemäß einer Entscheidung des Landesgerichts Wiesbaden gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Ebay darf keine Rabatte beim Kauf preisgebundener Bücher anbieten. Das Landgericht Wiesbaden hat dazu auf Antrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Plattform erlassen. Ebay hatte am 8. Dezember 2019 auf seinem Marktplatz mit „10 Prozent Adventsrabatt“ geworben und diesen auch auf preisgebundene Bücher gewährt. Dies verstieß gemäß der Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Die Online-Plattform hatte ihr Vorgehen unter anderem mit dem Argument verteidigt, dass sie selbst die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenüber dem oder der Verkäufer*in ausgleiche. Diese*r erhalte deshalb den vollständigen gebundenen Kaufpreis. Das Landgericht Wiesbaden folgte jedoch der Argumentation des Preisbindungstreuhänders Prof. Dr. Christian Russ als anwaltlichem Vertreter des Börsenvereins. Danach sei es nicht entscheidend, dass der oder die Verkäufer*in den gebundenen Ladenpreis erhalte, sondern dass der oder die Käufer*in diesen entrichte. Mit dem Beschluss bestätigt zum wiederholten Male ein Gericht die Unzulässigkeit von Rabattaktionen im Zusammenhang mit preisgebunden Büchern.

„Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden ist eine gute Nachricht für die Buchbranche gleich zu Jahresbeginn. Rabattaktionen wie die von Ebay sind eine Form des Preiswettbewerbs, der durch das Buchpreisbindungsgesetz gerade unterbunden werden soll. Der Gerichtsbeschluss verdeutlicht, dass sich auch die großen Online-Plattformen an die Buchpreisbindung halten müssen“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins.

Die Buchpreisbindung ist in Deutschland seit 2002 gesetzlich geregelt. Sie sorgt dafür, dass ein bestimmtes Buch an jeder Verkaufsstelle vor Ort oder im Internet denselben Verkaufspreis hat. Die positiven Effekte der Buchpreisbindung auf die Verbreitung von Büchern sowie die Qualität und Vielfalt des Buchangebots wurden jüngst durch unabhängige wissenschaftliche Studien belegt. Mehr dazu unter www.boersenverein.de/preisbindung   

Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann Ebay Widerspruch einlegen.

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Buchpreisbindung: Garant für Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt – Neue Studienergebnisse vorgestellt

Unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen auf bislang größter Datenbasis / Ökonomische Analysen zeigen positive Effekte der Buchpreisbindung auf Verbreitung von Büchern und Angebotsvielfalt / Rechtsgutachten bestätigt Vereinbarkeit mit EU-Recht

Die Buchpreisbindung und die durch sie geförderte breite Buchhandelslandschaft spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung des Kulturguts Buch und fördern Qualität und Vielfalt des Buchangebots. Die gesetzliche Buchpreisbindung in Deutschland steht außerdem im Einklang mit der Warenverkehrsfreiheit und dem europäischen Wettbewerbsrecht. Im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels haben eine Forschergruppe von Ökonomen und ein Rechtswissenschaftler Auswirkungen und Legitimität der deutschen Buchpreisbindung unabhängig, umfassend und auf aktuellem Stand untersucht. Die Kernergebnisse haben die leitenden Wissenschaftler heute in Berlin vorgestellt.

Prof. Dr. Georg Götz, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen: „Auf Grundlage einer umfassenden, bisher so nicht verfügbaren Datenmenge aus zahlreichen Ländern konnten wir die wirtschaftlichen Auswirkungen der Buchpreisbindung auf den Buchmarkt tiefgehend analysieren. Wir haben viele positive Effekte der Preisbindung auf den Buchmarkt festgesellt. So fördert die Preisbindung die Verbreitung von Büchern, indem sie eine große Zahl an Buchhandlungen ermöglicht, die ihrerseits die Nachfrage nach Büchern fördern. Zudem konnten wir nachweisen, dass Buchhandlungen eine entscheidende Rolle bei der Förderung weniger bekannter Autorinnen und Autoren und unbekannter Titel spielen.“

Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück: „Das deutsche Buchpreisbindungsgesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar. Ausländischen Versandunternehmen wird der Zugang zum deutschen Buchmarkt nicht erschwert. Zudem ist der Schutz des Kulturguts Buch ein ausreichender Rechtfertigungsgrund für die Ausschaltung des Preiswettbewerbs auf der Handelsstufe. Zudem kompensieren die positiven Auswirkungen der Preisbindung auf den Buchmarkt und für die Verbraucher die Einschränkung des Wettbewerbs.“

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, zu den Ergebnissen: „Wir haben es erneut Schwarz auf Weiß: Die Buchpreisbindung ist Garant für Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt. Sie ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Deutschland als zweitgrößter Buchmarkt weltweit Vorbildcharakter hat. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass die Buchpreisbindung gerade in der heutigen Marktsituation ihren Schutzzweck erfüllt und mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Seit fast 150 Jahren gibt es für Bücher in Deutschland gebundene Preise. Die Preisbindung garantiert ein engmaschiges Netz an Buchhandlungen, die wichtige Orte der Literaturvermittlung und unverzichtbarer Vertriebskanal gerade für kleine und mittelgroße Verlage sind. Aufgrund dieser wichtigen Funktion findet die Preisbindung auch in der Politik breite Unterstützung.“

Annerose Beurich, Inhaberin der Buchhandlung stories! in Hamburg und Vorstandsmitglied des Börsenvereins: „Die Forschungsergebnisse belegen, wie unverzichtbar gerade der stationäre Buchhandel für die kulturelle Vielfalt in unserem Land ist. Mit dem Verschwinden von Buchhandlungen verlieren Menschen Kontaktpunkte und somit Zugänge zu Büchern. Buchhandlungen sind Orte der Begegnung und des Austauschs, sie betreiben engagiert Literaturvermittlung, Kulturarbeit und Leseförderung. Darüber hinaus wäre ohne den Buchhandel so mancher interessante Titel oder Autor nie entdeckt worden.“

Die Kernergebnisse im Überblick

Ökonomische Untersuchungen der Forschergruppe von Prof. Dr. Georg Götz (Justus-Liebig-Universität Gießen)

Die Preisbindung erhält ein breites Netz an unabhängigen Buchhandlungen.
Während in Großbritannien und Nordirland (UK) nach Abschaffung der Buchpreisbindung die Zahl der unabhängigen Buchhandlungen von 1995 bis 2001 um rund 12 Prozent gefallen ist, liegt in Deutschland im Zeitraum 1995-2002 lediglich ein Rückgang von 3 Prozent vor. In Deutschland ist zudem die Marktkonzentration deutlich geringer. In UK hat allein Amazon einen Marktanteil von rund 45-50 Prozent, kleine Buchhandlungen nur etwa von 5-10 Prozent. In Deutschland entfällt auf den gesamten Online-Buchhandel nur etwa 20 Prozent des Umsatzes, während rund 30 Prozent im unabhängigen Buchhandel und rund 20 Prozent bei den Filialisten erwirtschaftet werden.

Der stationäre Buchhandel fördert die Buchnachfrage: Schließen Buchhandlungen, geht der Buchabsatz deutlich zurück.
Schließt in Deutschland eine Buchhandlung, werden dadurch jährlich im Schnitt etwa 6.100 Bücher weniger abgesetzt. Es kommt somit nur teilweise zu einer Abwanderung der Käuferinnen und Käufer in den Online-Handel und zu E-Books. Insgesamt sind durch den Wegfall von Buchhandlungen bundesweit von 2014 bis 2017 rund 3,5 Millionen Bücher weniger verkauft worden – das entspricht rund 56 Prozent des gesamten Absatzrückgangs. Der Absatzrückgang von Büchern in Deutschland hat sich zwischen 2014 und 2017 durch den Effekt der Schließung von Buchhandlungen verdoppelt (2 Prozent statt hypothetisch bei gleichbleibender Anzahl an Buchhandlungen 1 Prozent).

Die Buchpreisbindung macht Bücher im Schnitt billiger.
Der Durchschnittspreis für Bücher ist in UK nach Abschaffung der Preisbindung zwischen 1996 und 2018 um 80 Prozent gestiegen; der Anstieg ist wesentlich stärker als im selben Zeitraum in Ländern mit Preisbindung wie Frankreich (+24 Prozent) und Deutschland (+29 Prozent). Nur Bestseller sind in UK günstiger als in Deutschland. Bei etwa gleichem Absatzanteil machen die 500 umsatzstärksten Titel in Deutschland rund 26,6 Prozent, in UK 21,5 Prozent am Gesamtumsatz aus. Die Analyse der 50.000 meistverkauften Titel in UK von 2005 bis 2018 zeigt: Je besser der Verkaufsrang, desto höher ist der Rabatt, den die Händler im Durchschnitt auf die unverbindliche Preisempfehlung der Verlage geben und desto günstiger ist damit das Buch für den Kunden.

Die Buchpreisbindung fördert den Absatz von Titeln jenseits der Bestseller.
In Deutschland ist die Nachfrage nach Büchern breiter über das gesamte Buchangebot verteilt. Betrachtet man die Titel auf den Verkaufsrängen 15.000 bis 50.000, so haben diese in Deutschland mit 20,5 Prozent einen deutlich höheren Anteil an den im Markt verkauften Büchern als in UK (15,3 Prozent).

Der stationäre Buchhandel fördert die Entdeckung von unbekannten Titeln und Autoren.
Bei einem großen Teil weniger bekannter Titel oder Autoren fördert der Absatz im stationären Buchhandel den künftigen Erfolg. Von 420 Belletristik-Titeln, die zwischen 2011 und 2018 erst nach drei Wochen oder später auf den zwanzig vordersten Plätzen der Bestsellerlisten eingestiegen sind, waren bei 237 (56,4 Prozent) die Verkäufe im Buchhandel vor Ort für den Einstieg allein entscheidend, bei 171 weiteren (40,7 Prozent) maßgeblich mitverantwortlich.

Das Forschungsprojekt von Prof. Dr. Götz und seinem Team wird fortgeführt. Die Ergebnisse werden kumulativ in Form von Aufsätzen in Fachmagazinen veröffentlicht.

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andreas Fuchs (Universität Osnabrück)

Die Buchpreisbindung in Deutschland behindert nicht den Marktzugang für ausländische Versandbuchhändler.
Versandbuchhandlungen haben neben dem Preiswettbewerb ausreichende andere Wettbewerbsmöglichkeiten, um auf dem deutschen Buchmarkt Fuß zu fassen und konkurrenzfähig zu bleiben. Das zeigt etwa der kontinuierliche Anstieg des Marktanteils des Versandhandels am Buchmarkt auf zuletzt 20,7 Prozent in 2018 und insbesondere der wirtschaftliche Erfolg des Online-Händlers Amazon, der zum größten Bucheinzelhändler in Deutschland wurde und einen Anteil von rund 50 Prozent am Onlinegeschäft mit Büchern hat.

Ein etwaiger dennoch vorliegender Eingriff in den freien Warenverkehr wäre durch den Schutz des Buches als Kulturgut gerechtfertigt.
Der Schutz des Buches als Kulturgut ist auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich als ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses anerkannt, das Beschränkungen der Warenverkehrsfreiheit rechtfertigen kann, sofern diese geeignet und erforderlich sind, um das vom Gesetzgeber verfolgte Schutzziel zu erreichen. Die Preisbindung für Bücher erfüllt die ihr zugeschriebenen positiven Wirkungen auf die Verbreitung von Büchern und die kulturelle Vielfalt. Das belegen wissenschaftliche Studien wie die der Forschergruppe von Prof. Dr. Georg Götz. Der Ersatz der Buchpreisbindung durch alternative Fördermaßnahmen, z.B. flächendeckende staatliche Subventionen, wäre nicht nur mit immensen Kosten verbunden, sondern auch verfassungs- und ordnungspolitisch bedenklich.

Die Buchpreisbindung in Deutschland ist mit europäischem Kartellrecht vereinbar.
Das deutsche Buchpreisbindungsgesetz führt nicht zu einer Beeinträchtigung der praktischen Wirksamkeit der europäischen Wettbewerbsregeln. Es fällt unter keine der vom EuGH in seiner sog. „effet utile“-Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen für einen Verstoß gegen die mitgliedstaatliche Loyalitätspflicht. Selbst wenn der EuGH seine Rechtsprechung in Zukunft ausweiten und auf staatliche Maßnahmen ohne Anknüpfung an ein wettbewerbswidriges Verhalten von Unter¬nehmen erstrecken würde, läge kein Wettbewerbsverstoß vor. Denn die positiven Auswirkungen der Preisbindung für den Markt und die Verbraucher kompensieren die nachteiligen Wirkungen der Ausschaltung des „produktinternen“ Preiswettbewerbs auf der Handelsebene. Die gesetzliche Buchpreisbindung führt zu überwiegenden Effizienzgewinnen (z.B. Beitrag zur Erhaltung einer flächendeckenden Buchhandelsstruktur, Steigerung der Nachfrage und des Absatzes von Büchern, Verbesserung des Serviceangebots, niedrigeres durchschnittliches Preisniveau für Bücher, Reduktion von Transaktionskosten, Verbesserung des Marktzugangs für kleine Verlage und unbekannte Autoren). Zudem wird der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschaltet, vielmehr herrscht sowohl zwischen den Verlagen als auch den Buchhändlern weiterhin ein intensiver Wettbewerb, z.B. über den Service (Beratung, Sortimentsgestaltung und -präsentation, Durchführung von Autorenlesungen, Bestell- und Lieferservice).

Das Gutachten von Prof. Fuchs wird 2020 in Buchform veröffentlicht.

Hintergrund Buchpreisbindung:

Die Buchpreisbindung in Deutschland sorgt dafür, dass ein bestimmtes Buch an jeder Verkaufsstelle vor Ort oder im Internet denselben Verkaufspreis hat. Der Verlag legt für jedes Format (Hardcover, Taschenbuch, E-Book) einen verbindlichen Ladenpreis fest. Nach 18 Monaten kann der Verlag den gebundenen Preis aufheben, daneben gibt es Ausnahmen etwa bei Mängelexemplaren oder Mengenpreisen. Die Preisbindung für Bücher gibt es in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts. Seit 2002 ist sie gesetzlich geregelt. In insgesamt 13 europäischen Ländern ist eine Buchpreisbindung gesetzlich oder durch Branchenvereinbarungen vorgeschrieben, etwa in Österreich, Spanien, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Slowenien, Belgien oder Ungarn. Auch in Ländern wie Mexiko, Argentinien und Japan gibt es gebundene Bücherpreise.

Mehr Informationen:

Ausführlichere Kernergebnisse sind abrufbar unter www.boersenverein.de/preisbindung


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Börsenverein: „Die Buchpreisbindung ist Garant für Qualität und Vielfalt“

29.05.2018

Stellungnahme des Börsenvereins zum Sondergutachten der Monopolkommission zur Buchpreisbindung

Anlässlich der Veröffentlichung eines Gutachtens der deutschen Monopolkommission bekräftigt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Bedeutung der Buchpreisbindung für das Kulturgut Buch.

„Der deutsche Buchmarkt, der zweitgrößte weltweit, ist ein Vorbild für Qualität und Vielfalt. Genau das ist auch das Verdienst der Buchpreisbindung. Denn sie fördert nicht nur ein filigranes Netz an Buchhandlungen, die das Kulturgut Buch für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen und gleichzeitig wichtige Kulturstationen vor Ort sind; die Preisbindung garantiert auch ein breites und vielfältiges Buchangebot. Insgesamt bewahrt und fördert die Buchpreisbindung das Kulturgut Buch, ohne den Wettbewerb unangemessen zu beschränken, weder für inländische noch für ausländische Händler. Dies haben wir gegenüber der Monopolkommission bereits ausführlich dargelegt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

„Das Gutachten der Monopolkommission beruht auf einer sehr dürftigen Datenlage. Es wertet wissenschaftliche Studien aus, die zum Großteil veraltet sind, und verzichtet gänzlich auf eigene Erhebungen aktueller Marktdaten. Letztlich wiederholt die Monopolkommission bekannte neoliberale Positionen aus dem Gutachten, welches sie schon im Jahr 2000 zur Buchpreisbindung erstellt hat. Wenig überzeugend ist die Deutung der Auswirkungen der Abschaffung der Buchpreisbindung in der Schweiz. Hier übersieht die Kommission, dass die relativ stabile Lage deutschschweizerischer Verlage darauf zurückzuführen ist, dass diese über 80 Prozent ihrer Umsätze im Preisbindungsland Deutschland erwirtschaften. Hingegen ist die Zahl der Buchhandlungen in der deutschsprachigen Schweiz nach der Abschaffung der Buchpreisbindung massiv zurückgegangen“, so Skipis weiter.

Entgegen der Auffassung der Monopolkommission sieht der Börsenverein keine Übertragbarkeit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 zur Arzneimittel-Preisbindung auf den Buchmarkt. Skipis: „Der Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht mit dem von Büchern vergleichbar. Die Märkte funktionieren vollkommen unterschiedlich. Die von den Richtern in Bezug auf den Arzneimittelbereich vertretene Auffassung, ausländische Versandhändler hätten Wettbewerbsnachteile gegenüber Händlern in Deutschland, trifft beim Handel mit Büchern nicht zu.“

Das deutsche Preisbindungssystem habe großen Rückhalt in der Politik: „Die kulturpolitische Bedeutung der Preisbindung ist Konsens in der Politik. Das hat der Gesetzgeber nicht nur mit der ausdrücklichen Ausweitung der Preisbindung auf E-Books 2016 gezeigt. Auch in ihrem Koalitionsvertrag spricht die Bundesregierung der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zu. Sie will eine Anpassung des Gesetzes vorantreiben, welche eine Aushebelung der Preisbindung durch Provisionsmodelle unterbinden soll“, sagt Skipis.

Das Gutachten der Monopolkommission hat keine unmittelbare Auswirkung auf die deutsche Gesetzgebung. Als unabhängiges Beratungsgremium berät die Monopolkommission die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung.

Wissenschaftliche Gutachten in Arbeit

Um die Notwendigkeit der Buchpreisbindung unabhängig, umfassend und auf aktuellem Stand untersuchen zu lassen, hat der Börsenverein Anfang des Jahres zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Georg Götz, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen, prüft die Preisbindung unter ökonomischen Gesichtspunkten. Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, führt eine kartellrechtliche Betrachtung durch. Die Ergebnisse der Gutachten werden 2019 erwartet.

Die Buchpreisbindung in Deutschland existiert bereits seit dem 19. Jahrhundert und ist seit 2002 gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet Verlage dazu, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Dadurch zahlt der Kunde für ein Buch überall denselben Preis – ganz gleich, ob er es in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung, einem Buchkaufhaus oder über das Internet kauft. Für unterschiedliche Formate (Hardcover, Taschenbuch, E-Book) können unterschiedliche gebundene Preise festgelegt werden.

Eine ausführliche Stellungnahme des Börsenvereins gegenüber der Monopolkommission ist hier abrufbar: www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Stellungnahme_Fragebogen_Monopolkommission.pdf


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Buchpreisbindungsgesetz soll künftig auch ebooks mit einschließen

„Lesen bindet“ – interessanter Artikel in der Süddeutschen Zeitung von heute zum Thema #ebooks und #Buchpreisbindung

Ein von Tobias Schindegger (@schindegger) gepostetes Foto am

Das Bundeskabinett hat in einer Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetztes von 2002 verabschiedet“ berichtet die Süddeutsche Zeitung von heute. In diesem Gesetz fehlt die eindeutige Berücksichtigung von elektronischen Büchern. Eine Neufassung, welche zum 1. September 2016 in Kraft treten soll, bindet diese nun mit ein.  Dies bedeutet dann einen Festpreis für ebooks auf dem deutschen Markt. Eine Ausnahme bilden die Importe fremdsprachiger Bücher.