E-Books: EU macht Weg frei für steuerliche Gleichbehandlung | #debk #ebooks

Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich heute einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen. Dieser Schritt ist entscheidend dafür, dass Mitgliedsstaaten künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Buchangebote einführen können. In Deutschland würde sich der Steuersatz bei E-Books und anderen digitalen Medien wie etwa Hörbuch-Downloads dann von 19 Prozent auf 7 Prozent wie bei gedruckten Büchern reduzieren.

„Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books endlich frei. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine lange bestehende, unverständliche Ungleichbehandlung. Bücher sind Kulturgüter und decken das Grundbedürfnis an Bildung und Wissen – ob analog oder digital. Die Entscheidung kann der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und unterstützt Verlage dabei, gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Somit fördert die Entscheidung auch maßgeblich die Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen. Im Juni 2017 hatte sich auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Bisher war aber die erforderliche einstimmige Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen nicht zustande gekommen. Nach der Entscheidung der Finanzminister wird nun die Mehrwertsteuersystemrichtlinie entsprechend geändert. Wenn diese Änderung in Kraft getreten ist, kann der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen.


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